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Artikel 16 - Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Artikel 16 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft. Abweichend hiervon treten die Artikel 5 und 8 am 1. November 2009 und Artikel 12 am 2. September 2009 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. August 2009.

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