Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Genfer Fassung des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle vom 2. Juli 1999 nach ihrem Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Das Bundesministerium der Justiz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.
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- Anm. d. Red.: gemäß B. v. 18. März 2010 (BGBl. I S. 326) tritt das Gesetz mit Wirkung zum 13. Februar 2010 in Kraft
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes
B. v. 18.03.2010 BGBl. I S. 326