Artikel 2 - Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (PatRMoG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2009 GebrMG § 21, § 28

Das Gebrauchsmustergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 1986 (BGBl. I S. 1455), zuletzt geändert durch Artikel 83b des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), wird wie folgt geändert:

1.
In § 21 Abs. 1 werden die Wörter „das elektronische Dokument" durch die Wörter „die elektronische Verfahrensführung" ersetzt.

2.
§ 28 Abs. 2 Satz 2 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 PatRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PatRMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof
V. v. 10.02.2010 BGBl. I S. 83
Eingangsformel EVEAPatV
... 2 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1827), § 21 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2521) und § 29 zuletzt durch Artikel 2 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
G. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2302
Artikel 14 ÜVerfBesG Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 1986 (BGBl. I S. 1455), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2521) geändert worden ist, wird nach der Angabe ...


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