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Erlaß über die Stiftung der PRO MUSICA-Plakette (ProMusErl k.a.Abk.)

E. v. 07.03.1968 BGBl. I S. 222
Geltung ab 22.03.1968; FNA: 1134-8 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Erlaß



Als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben, stifte ich die

PRO MUSICA-Plakette.

Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.


Schlussformel



Der Bundespräsident

Der Bundeskanzler

Der Bundesminister des Innern

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