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Zitierungen von § 11a WHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11a WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38 WHG Gewässerrandstreifen (vom 31.08.2021)
... in Absatz 1 genannten Funktionen erfüllt. Für die Erteilung der Befreiung gilt § 11a Absatz 4 und 5 entsprechend, wenn die Befreiung für ein Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren ...
§ 52 WHG Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten (vom 31.08.2021)
... der Schutzzweck nicht gefährdet wird. Für die Erteilung der Befreiung gilt § 11a Absatz 4 und 5 entsprechend, wenn die Befreiung für ein Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren ...
§ 78 WHG Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete (vom 07.07.2023)
... die Nachbarschaft zu berücksichtigen. Für die Erteilung der Genehmigung gilt § 11a Absatz 4 und 5 entsprechend, wenn es sich um eine Anlage zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ...
§ 108 WHG Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (vom 31.08.2021)
... 31. August 2021 ein Zulassungs- oder Befreiungsverfahren eingeleitet, auf das die Vorschriften des § 11a , auch in Verbindung mit § 38 Absatz 5 Satz 3, § 52 Absatz 1 Satz 4, § 70 Absatz 1 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
neugefasst B. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 962, 2008 S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 31 WaStrG Strom- und schiffahrtspolizeiliche Genehmigung (vom 01.12.2021)
... Antrag auf Erteilung dieser Genehmigung. Für die Erteilung der Genehmigung gelten § 11a Absatz 4 und 5 Satz 1 bis 6 sowie § 108 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechend, wenn es sich um eine Anlage zur ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3901
Artikel 2 BImSchGuaÄndG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
...  a) Nach der Angabe zu § 11 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen". b) ... Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen". 2. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus ... 2. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „ § 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (1) Die ... 5 wird folgender Satz angefügt: „Für die Erteilung der Befreiung gilt § 11a Absatz 4 und 5 entsprechend, wenn die Befreiung für ein Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren ... 1 wird folgender Satz angefügt: „Für die Erteilung der Befreiung gilt § 11a Absatz 4 und 5 entsprechend, wenn die Befreiung für ein Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren ... wird folgender Satz angefügt: „Für die Erteilung der Genehmigung gilt § 11a Absatz 4 und 5 entsprechend, wenn es sich um eine Anlage zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ... 31. August 2021 ein Zulassungs- oder Befreiungsverfahren eingeleitet, auf das die Vorschriften des § 11a , auch in Verbindung mit § 38 Absatz 5 Satz 3, § 52 Absatz 1 Satz 4, § 70 Absatz 1 ...
Artikel 3 BImSchGuaÄndG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
... folgender Satz angefügt: „Für die Erteilung der Genehmigung gelten § 11a Absatz 4 und 5 Satz 1 bis 6 sowie § 108 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechend, wenn es sich um eine Anlage zur ...