Artikel 24 - Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts (WRNG k.a.Abk.)

Artikel 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 24 ändert mWv. 1. März 2010 WHG

(1) In Artikel 1 treten die §§ 23, 48 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3, § 57 Absatz 2, § 58 Absatz 1 Satz 2, § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 4 und 7 Satz 2 und § 63 Absatz 2 Satz 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. März 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. August 2009.



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