Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
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- a)
- Abgrenzen des Planungsbereichs,
- b)
- Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere
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- örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen,
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- thematische Karten, Luftbilder und sonstige Daten,
- c)
- Ermitteln des Leistungsumfangs und ergänzender Fachleistungen,
- d)
- Aufstellen eines verbindlichen Arbeitspapiers,
- e)
- Ortsbesichtigungen;
Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen
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- a)
- Bestandsaufnahme
Erfassen auf Grund vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen
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- des Naturhaushalts in seinen Wirkungszusammenhängen, insbesondere durch Landschaftsfaktoren wie Relief, Geländegestalt, Gestein, Boden, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Geländeklima sowie Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume,
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- der Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile und schützenswerten Lebensräume,
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- der vorhandenen Nutzungen und Vorhaben,
- -
- des Landschaftsbildes und der -struktur,
- -
- der kulturgeschichtlich bedeutsamen Objekte,
Erfassen der Eigentumsverhältnisse auf Grund vorhandener Unterlagen,
- b)
- Bestandsbewertung
Bewerten der Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung),
- c)
- zusammenfassende Darstellung der Bestandsaufnahme und der -bewertung in Text und Karte;
Leistungsphase 3: Ermitteln und Bewerten des Eingriffs
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- a)
- Konfliktanalyse
Ermitteln und Bewerten der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf,
- b)
- Konfliktminderung
Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten,
- c)
- Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen,
- d)
- Überprüfen der Abgrenzung des Untersuchungsbereichs,
- e)
- Abstimmen mit dem Auftraggeber,
- f)
- zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse von Konfliktanalyse und Konfliktminderung sowie der unvermeidbaren Beeinträchtigungen in Text und Karte;
Leistungsphase 4: Vorläufige Planfassung
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- Erarbeiten der grundsätzlichen Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in Text und Karte mit Alternativen
- a)
- Darstellen und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach Art, Umfang, Lage und zeitlicher Abfolge einschließlich Biotopentwicklungs- und Pflegemaßnahmen, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen nach § 3 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes,
- b)
- vergleichendes Gegenüberstellen von Beeinträchtigungen und Ausgleich einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen,
- c)
- Kostenschätzung
Abstimmen der vorläufigen Planfassung mit dem Auftraggeber und der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde,
Leistungsphase 5: Endgültige Planfassung
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- Darstellen des landschaftspflegerischen Begleitplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte.