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Zitierungen von § 6 IT-NetzG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 IT-NetzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IT-NetzG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
NOOTS-Netz-Verordnung (NOOTSNetzV)
V. v. 29.12.2025 BGBl. 2026 I Nr. 1
§ 5 NOOTSNetzV Betrieb
... Bund betreibt das Netz nach § 1 Absatz 2 über das Bundesverwaltungsamt. § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder - Gesetz zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 4 des Grundgesetzes gilt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8983/v163573.htm
