Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3890
Artikel 1 KRDaZuG Änderung des Bundeskrebsregisterdatengesetzes ... nach Maßgabe des § 12." 2. Nach § 2 werden die folgenden §§ 3 und 4 eingefügt: „§ 3 Beirat (1) Das Zentrum für ... 2. Nach § 2 werden die folgenden §§ 3 und 4 eingefügt: „ § 3 Beirat (1) Das Zentrum für Krebsregisterdaten wird durch einen Beirat ... der Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit." 3. Der bisherige § 3 wird § 5 und Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Im Satzteil vor Nummer 1 ...
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