Artikel 5 - Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (46. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung


Artikel 5 ändert mWv. 1. September 2009 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V § 1

§ 1 der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung vom 21. November 1978 (BGBl. I S. 1824), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 7. August 1997 (BGBl. I S. 2028) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „(Zeichen 330)" durch die Angabe „(Zeichen 330.1)" ersetzt.

2.
In Satz 2 werden die Wörter „oder niedrigere Richtgeschwindigkeiten (Zeichen 380)" gestrichen.



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