Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.09.2011 aufgehoben
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Künstlersozialabgabe-Verordnung 2010 (KSAbgV 2010 k.a.Abk.)

V. v. 10.08.2009 BGBl. I S. 2840 (Nr. 54); aufgehoben durch § 2 V. v. 06.09.2011 BGBl. I S. 1831
Geltung ab 20.08.2009; FNA: 8253-1-3-21 Künstlersozialversicherung
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Eingangsformel
§ 1
§ 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 26 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 240 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:

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§ 1



Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2010 beträgt 3,9 Prozent.

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§ 2


§ 2 ändert mWv. 20. August 2009 KSAbgV 2008

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2008 vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2287) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. August 2009.



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