Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Wortlaut der
Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
B. v. 23.09.2009 BGBl. I S. 3162