Artikel 3 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (2. EGKTestVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2858 (Nr. 54); Geltung ab 20.08.2009, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b, soweit er sich auf § 3 Absatz 3 Nummer 5 bezieht sowie Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa treten am 1. September 2009 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b tritt, soweit er sich auf § 3 Absatz 3 Nummer 3 und Nummer 4 sowie auf § 3 Absatz 3a Nummer 1 und Nummer 2 bezieht, am 16. September 2009 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. August 2009.



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