Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 1, 4 und 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (EntsÜbermuaÄndGB k.a.Abk.)

B. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2862 (Nr. 54); Geltung ab 20.08.2009
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Bekanntmachung

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Bekanntmachung ändert mWv. 20. August 2009 EntsÜbermuaÄndG Artikel 7

Nach Artikel 7 Satz 3 des Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2399) wird bekannt gemacht, dass die Artikel 1, 4 und 6 dieses Gesetzes mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 339 vom 21.12.2007, S. 3) für die Europäische Gemeinschaft am 1. Januar 2010 in Kraft treten werden.



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