Berichtigung - Berichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin (TechnModellbAusbVB k.a.Abk.)

B. v. 19.08.2009 BGBl. I S. 2888 (Nr. 55); Geltung ab 01.08.2009
Berichtigung

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Berichtigung ändert mWv. 1. August 2009 TechnModellbAusbV § 13

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin vom 27. Mai 2009 (BGBl. I S. 1187) ist wie folgt zu berichtigen:

§ 13 Absatz 1 Nummer 3 muss wie folgt lauten:

„3.
Prüfungsbereich Planung und Gestaltung 15 Prozent,".



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