Änderung Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik vom 14.11.2018

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Anlage 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.11.2018 geltenden Fassung
Anlage 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 14.11.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 05.11.2018 BGBl. I S. 1841
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.12.2019) 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 6 Absatz 4) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik


(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2925)



(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.12.2019) 



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