(1) In einer Projektarbeit soll eine komplexe berufspädagogische Problemstellung in einer speziellen berufspädagogischen Funktion dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Die zu prüfende Person schlägt aus den Funktionen nach
§ 9 Absatz 2 dem Prüfungsausschuss ein Projektthema vor. Auf dieser Grundlage entscheidet der Prüfungsausschuss über die Annahme des Themas der Projektarbeit. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Arbeit begrenzen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.
(2) In der Präsentation sollen die Ergebnisse der Projektarbeit nach Absatz 1 dargestellt und pädagogisch begründet werden. Im Fachgespräch werden anknüpfend an die Präsentation vertiefende oder erweiternde Fragestellungen aus Aufgabenbereichen nach
§ 1 Absatz 2 Satz 2 geprüft. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen argumentiert und kommuniziert werden kann. Präsentation und Fachgespräch sollen insgesamt nicht länger als 45 Minuten dauern, die Präsentation in der Regel nicht länger als 15 Minuten.
(3) Präsentation und Fachgespräch sind nur durchzuführen, wenn die Projektarbeit mindestens als ausreichende Leistung bewertet wurde.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 11 PädPrüfV Bewertung der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019) ... sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: 1. die Projektarbeit nach § 6 Absatz 1 , 2. nach Maßgabe von Satz 2 a) die Präsentation nach § 6 ... 6 Absatz 1, 2. nach Maßgabe von Satz 2 a) die Präsentation nach § 6 Absatz 2 Satz 1 und b) das Fachgespräch nach § 6 Absatz 2 Satz 2. Aus ... die Präsentation nach § 6 Absatz 2 Satz 1 und b) das Fachgespräch nach § 6 Absatz 2 Satz 2 . Aus den einzelnen Bewertungen der Präsentation und des ...
§ 14 PädPrüfV Wiederholen der Prüfung (vom 17.12.2019) ... Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung. (3) Ist die Prüfungsleistung nach § 6 Absatz 2 nicht bestanden, muss für die Wiederholungsprüfung die Projektarbeit nach § 6 ... 6 Absatz 2 nicht bestanden, muss für die Wiederholungsprüfung die Projektarbeit nach § 6 Absatz 1 wiederholt ...