§ 29 - Truppenzollverordnung (TrZollV)

V. v. 24.08.2009 BGBl. I S. 2947 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 11 G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
Geltung ab 01.11.2009; FNA: 613-5-30-1 Zölle
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§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 29 ändert mWv. 1. November 2009 TrZO

Diese Verordnung tritt am 1. November 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Truppenzollordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 613-5-6-1, veröffentlichten bereinigten Fassung außer Kraft.



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