Artikel 34 - Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (2. FortbPrüfVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960 (Nr. 57); Geltung ab 01.09.2009
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Artikel 34 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin


Artikel 34 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 WiFaWiPrV § 9, § 10, Anlage 1, Anlage 2

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752) wird wie folgt geändert:

1.
In § 9 Absatz 1 Satz 2 bis 4 wird jeweils das Wort „Ausbildungseinheit" durch das Wort „Ausbildungssituation" ersetzt.

2.
In § 10 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Prüfungsverfahren" die Wörter „zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin," eingefügt.

3.
In den Anlagen 1 und 2 werden jeweils nach der Angabe „(BGBl. I S. 1752)" die Wörter „, die durch Artikel 34 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist," eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 34 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 34 2. FortbPrüfVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FortbPrüfVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
Artikel 18 5. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
... Wirtschaftsfachwirtin vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752), die durch Artikel 34 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist, wird wie folgt ... Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „durch Artikel 34 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960)" werden durch die Wörter ... geändert: a) Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „durch Artikel 34 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960)" durch die Wörter „zuletzt ...


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