Berichtigung - Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung (3. TNGebVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 24.08.2009 BGBl. I S. 2987 (Nr. 57); Geltung ab 01.01.2006
Berichtigung

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Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2006 3. TNGebVÄndV Eingangsformel

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung vom 16. April 2009 (BGBl. I S. 825) ist wie folgt zu berichtigen:

In der Eingangsformel sind die Wörter „Artikel 273 Nummer 1 des Gesetzes" durch die Wörter „Artikel 273 Nummer 1 der Verordnung" zu ersetzen.



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