§ 7 - Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV)

V. v. 08.09.2009 BGBl. I S. 2992 (Nr. 58)
Geltung ab 15.09.2009; FNA: 2129-4-5-2 Umweltschutz
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§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 7 ändert mWv. 15. September 2009 SchallschutzV SchallschutzerstattungsV 77

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten die Schallschutzverordnung vom 5. April 1974 (BGBl. I S. 903) und die Verordnung zur Änderung des Höchstbetrages der Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen auf Grund des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1553) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. September 2009.



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