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Artikel 1 - Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität (DatAustUSAUG k.a.Abk.)

G. v. 11.09.2009 BGBl. I S. 2998, 2012 II S. 499
Geltung ab 19.04.2011
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Artikel 1 Gesetz zur Ausführung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität


Artikel 1 ändert mWv. 19. April 2011 DatAustUSAG


 
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