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Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität (DatAustUSAUG k.a.Abk.)

G. v. 11.09.2009 BGBl. I S. 2998, 2012 II S. 499
Geltung ab 19.04.2011
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Artikel 2 Inkrafttreten


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität (BGBl. 2009 II S. 1010, 1011) nach seinem Artikel 24 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität nach seinem Artikel 24 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *)


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*)
Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 4. April 2012 (BGBl. 2012 II S. 499) sind das Abkommen und dieses Gesetz am 19. April 2011 in Kraft getreten.



 
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Frühere Fassungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.04.2011 (23.05.2012)Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-amerikanischen Abkommens über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
vom 04.04.2012 BGBl. 2012 II S. 499

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 DatAustUSAUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DatAustUSAUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-amerikanischen Abkommens über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
B. v. 04.04.2012 BGBl. 2012 II S. 499
Bekanntmachung DatAustUSAUGBek
... Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität (BGBl. 2009 II S. 1010, 1011) und nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. September 2009 (BGBl. I S. 2998) zur Umsetzung des Abkommens ...