Tools:
Update via:
Zitierungen von § 10 KrimLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 KrimLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KrimLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst des Bundes (HKrimDVDV)
V. v. 15.01.2011 BGBl. I S. 40; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 155
§ 6 HKrimDVDV Dauer und Aufbau der Vorbereitungsdienste (vom 01.06.2026)
... Der Vorbereitungsdienst für Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte nach § 10 der Kriminallaufbahnverordnung besteht aus 1. einer insgesamt viermonatigen fachpraktischen Ausbildungsphase beim ...
§ 7 HKrimDVDV Fachpraktische Ausbildungsphase (vom 01.06.2026)
... 2. bei Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamten des gehobenen Kriminaldienstes nach § 10 der Kriminallaufbahnverordnung . Dabei werden insbesondere bei den in Satz 2 Nummer 1 genannten Beamtinnen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Kriminallaufbahnverordnung
V. v. 29.10.2019 BGBl. I S. 1578
Artikel 1 KrimLVÄndV Änderung der Kriminallaufbahnverordnung
... werden, wenn haushaltsrechtliche Gründe dem nicht entgegenstehen." 5. In § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird das Wort „vier" durch das Wort „drei" ersetzt. 6. Dem § ...
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes
V. v. 18.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 155
Artikel 1 HKrimDAPrVÄndV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes
... (1) Der Vorbereitungsdienst für Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte nach § 10 der Kriminallaufbahnverordnung besteht aus 1. einer insgesamt viermonatigen fachpraktischen Ausbildungsphase beim ... 2. bei Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamten des gehobenen Kriminaldienstes nach § 10 der Kriminallaufbahnverordnung . Dabei werden insbesondere bei den in Satz 2 Nummer 1 genannten Beamtinnen und Beamten ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Kriminallaufbahnverordnung
V. v. 04.09.2020 BGBl. I S. 1988
Artikel 1 2. KrimLVÄndV Änderung der Kriminallaufbahnverordnung
... wenn sie den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen haben." 6. In § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird das Wort „vier" durch das Wort „drei" ersetzt. 7. Dem § ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9038/v164159.htm
