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Zitierungen von § 18a Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18a KrWaffKontrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWaffKontrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KrWaffKontrG Begriffsbestimmung (vom 11.06.2009)
... Sinne der Kriegswaffenliste sowie für Antipersonenminen und Streumunition im Sinne von § 18a Abs. 2 gelten die besonderen Vorschriften des Dritten und Vierten Abschnitts sowie die ...
§ 20a KrWaffKontrG Strafvorschriften gegen Antipersonenminen und Streumunition (vom 11.06.2009)
... von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. entgegen § 18a Antipersonenminen oder Streumunition einsetzt, entwickelt, herstellt, mit ihnen Handel treibt, von ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition
G. v. 06.06.2009 BGBl. II S. 502, 2011 II 809
Artikel 2 StreuMunÜbkG
... chemische Waffen sowie für Antipersonenminen und Streumunition". 4. § 18a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 18a Verbot von Antipersonenminen und Streumunition". b) In Absatz 1 werden nach dem ...