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Artikel 1 - Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln (EVSektVO k.a.Abk.)

Artikel 1 Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung


Artikel 1 ändert mWv. 29. September 2009 SektVO

(gesamter Text siehe Sektorenverordnung - SektVO)

 
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