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Artikel 2 - Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln (EVSektVO k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Vergabeverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. September 2009 VgV § 2, § 7, § 12

§ 2 Nummer 1 und die §§ 7 und 12 der Vergabeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 790) geändert worden ist, werden aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EVSektVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EVSektVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
V. v. 07.06.2010 BGBl. I S. 724
Artikel 1 VgVuaÄndV Änderung der Vergabeverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110) geändert worden ist, wird wie folgt ...