Artikel 5a - Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen (VereinRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5a Änderung des Parteiengesetzes


Artikel 5a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. September 2009 PartG § 11

In § 11 Absatz 3 Satz 2 des Parteiengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3673) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 26 Abs. 2" durch die Angabe „§ 26 Absatz 1 Satz 2 und 3" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5a Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5a VereinRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VereinRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und des Abgeordnetengesetzes
G. v. 23.08.2011 BGBl. I S. 1748, 3141
Artikel 1 PartGuaÄndG Änderung des Parteiengesetzes
... der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149), zuletzt geändert durch Artikel 5a des Gesetzes vom 24. September 2009 (BGBl. I S. 3145), wird wie folgt geändert: 1. ...


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