Artikel 1 - Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (FMStGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. September 2009 FMStG Artikel 7

Artikel 7 Absatz 2 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2305) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

„(2) Artikel 6 Absatz 1 und 2 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Artikel 6 Absatz 3 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft."

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 FMStGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FMStGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 18 RechtsBehEG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
... vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2009 (BGBl. I S. 3151) geändert worden ist, wird ...


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