Auf Grund des Artikels
2 der
Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vom
17. August 2009 (BGBl. I S. 2858) wird nachstehend der Wortlaut der
Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der seit dem 16. September 2009 geltenden Fassung bekannt gemacht.
Die Neufassung berücksichtigt:
- 1.
- die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 5. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2199),
- 2.
- den teils am 20. August 2009, teils am 1. September 2009 und teils am 16. September 2009 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.
(gesamter Text und Änderungshistorie siehe
Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte)