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Artikel 1 - Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen (EVDmMV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. Oktober 2009 AMG Anhang

Der Anhang des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer I wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Wirkstoffe" durch das Wort „Stoffe" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird in der Überschrift das Wort „Wirkstoffe" durch das Wort „Stoffe" ersetzt und nach der Angabe „Clenbuterol" in einer neuen Zeile die Angabe „Selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs)" eingefügt.

2.
Ziffer II wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Verbindungen" durch das Wort „Stoffe" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird das Wort „Groth" durch das Wort „Growth" ersetzt.

c)
In Nummer 4 wird die Angabe „Insulin" durch die Angabe „Insuline" ersetzt.

d)
In Nummer 5 wird die Angabe „Kortikotropine" durch die Angabe „Corticotropine" ersetzt.

3.
Ziffer III wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„III.
Hormon-Antagonisten und -Modulatoren".

b)
In Nummer 3 wird in der Überschrift das Wort „Substanzen" durch das Wort „Stoffe" ersetzt und der Punkt am Ende gestrichen.

c)
Folgende Nummer 4 wird angefügt:

„4.
Myostatinfunktionen verändernde Stoffe
Myostatinhemmer."

 
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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 EVDmMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EVDmMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge
V. v. 29.11.2010 BGBl. I S. 1752
Artikel 1 EVDmMV Änderung des Arzneimittelgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. September 2009 (BGBl. I S. 3172) geändert worden ist, wird wie folgt ...