Nach Artikel
10 Absatz 4 Satz 2 des
Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom
15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870) wird hiermit bekannt gemacht, dass die in Artikel
10 Absatz 4 Satz 1 des vorbezeichneten Gesetzes genannte Genehmigung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nicht erforderlich ist und Artikel
6 Nummer 33 und 34 Buchstabe a und c des vorbezeichneten Gesetzes damit am 22. Juli 2009 in Kraft getreten ist.
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag Dietmar Jakobs