§ 7 Nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung
Der Anbau von Biomasse zum Zweck der Herstellung von Biokraftstoffen muss bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
- 1.
- gemäß den Bestimmungen, die in Anhang II Nummer 1 bis 5 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe (ABl. L 30 vom 31.1.2009, S. 16) aufgeführt sind, und
- 2.
- im Einklang mit den Mindestanforderungen an den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009
erfolgen.
interne Verweise§ 14 Biokraft-NachV Anerkannte Nachweise (vom 09.04.2016) ... Nachweise über die Einhaltung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 sind: 1. Nachhaltigkeitsnachweise, solange und soweit sie nach § 15 oder ...
§ 23 Biokraft-NachV Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise (vom 09.04.2016) ... 2009/30/EG entsprechen, kann die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 auch durch einen Nachhaltigkeitsnachweis nachgewiesen werden, der belegt, dass die Biomasse ... von Biomasse abgeschlossen hat, die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 auch durch Nachhaltigkeitsnachweise der in dem Vertrag benannten Stelle nachgewiesen werden, ...
§ 33 Biokraft-NachV Anerkennung von Zertifizierungssystemen (vom 01.01.2013) ... insbesondere der Standards zur näheren Bestimmung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 enthalten oder auch nachträglich mit Auflagen versehen werden, wenn dies erforderlich ... einzelne Länder oder Staaten, 3. einzelne Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 oder 4. den Betrieb einer elektronischen Datenbank zum Zweck des Nachweises ...
§ 50 Biokraft-NachV Kontrolle des Anbaus ... von Biokraftstoffen angebaut oder geerntet wird, die Anforderungen nach den §§ 4 bis 7 erfüllen. Art und Häufigkeit der Kontrollen nach Satz 1 müssen sich insbesondere ...
Zitat in folgenden NormenEmissionshandelsverordnung 2020 (EHV 2020)
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3295; zuletzt geändert durch Artikel 136 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2020 sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben
V. v. 26.06.2018 BGBl. I S. 872
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
V. v. 26.11.2012 BGBl. I S. 2363
Verordnung zur Bereinigung quotenrechtlicher Vorschriften und zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Treibhausgas-Minderung von Biokraftstoffen
V. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 590, 1318
Artikel 2 BioKrQAÄndV Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung ... 4 bis 6 und b) eine nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung nach § 7 und 2. sie die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden Mindestanforderungen an ... auf die sich der Nachhaltigkeitsnachweis bezieht, die Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 erfüllen, einschließlich der folgenden Angaben: a) der ...
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