Zitierungen von § 59 Biokraft-NachV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59 Biokraft-NachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Biokraft-NachV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32 Biokraft-NachV Anerkannte Zertifizierungssysteme
... sind: 1. Zertifizierungssysteme, solange und soweit sie nach § 33 oder § 59 Absatz 1 anerkannt sind, 2. Zertifizierungssysteme nach § 40 und 3. ...
§ 42 Biokraft-NachV Anerkannte Zertifizierungsstellen
...  1. Zertifizierungsstellen, solange und soweit sie nach § 43 Absatz 1 oder § 59 Absatz 1 anerkannt sind, 2. Zertifizierungsstellen nach § 56 und 3. ...
§ 66 Biokraft-NachV Zuständigkeit (vom 27.06.2020)
... die Anerkennung und Überwachung von Zertifizierungssystemen nach Teil 3 Abschnitt 4 und nach § 59 , 8. die Anerkennung und Überwachung von Zertifizierungsstellen nach Teil 3 ... und Überwachung von Zertifizierungsstellen nach Teil 3 Abschnitt 5 Unterabschnitt 1 bis 3 und § 59 , 9. das Führen eines zentralen Informationsregisters nach Teil 4, 10. ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Biomassestrom- sowie Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsgebührenverordnung (BioNachGebV)
V. v. 07.02.2012 BGBl. I S. 265; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4110
§ 1 BioNachGebV Erhebung von Gebühren
... sowie 2. nach den §§ 33, 36 Satz 2, §§ 43, 55 Absatz 1 und § 59 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vom 30. September 2009 (BGBl. I S. 3182), die zuletzt ...
Anlage BioNachGebV (zu § 1 Absatz 4) Gebührenverzeichnis
... tems (§ 60 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsver- ordnung, BioSt-NachV; § 59 der Biokraftstoff- Nachhaltigkeitsverordnung, Biokraft-NachV) 866,50 bis ... eines Zerti- fizierungssystems (§ 60 i. V. m. § 36 Satz 2 BioSt- NachV, § 59 i. V. m. § 36 Satz 2 Biokraft-NachV) 108,31 bis 541,56 ... Anerkennung einer Zertifizierungsstelle (§ 60 BioSt-NachV, § 59 Biokraft-NachV) 866,50 bis 1.299,74 2.2 Endgültige ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed