Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 7 - Sechstes Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG)

G. v. 26.01.1998 BGBl. I S. 164, 704; aufgelöst durch Artikel 169 G. v. 19.04.2006 BGBl. I 866
Geltung ab 01.04.1998; FNA: 450-2/1 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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Artikel 7 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang



Die auf Artikel 4 Abs. 12 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnung können auf Grund der Ermächtigung des Berufsbildungsgesetzes durch Rechtsverordnung geändert werden.



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