Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben

Anlage - Fleischgesetz-Gebührenverordnung (FleischGGebV k.a.Abk.)

V. v. 01.10.2009 BGBl. I S. 3534 (Nr. 68); aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 89 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Geltung ab 14.10.2009; FNA: 7843-7-1 Vieh- und Fleischwirtschaft
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Anlage (zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis



Nr.GebührentatbestandGebührenrahmen
Euro
1. Vor-Ort-Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen eines
Klassifizierungsunternehmens
 
- Basisbetrag pro Vor-Ort-Prüfung zuzüglich 150 - 300
- je angefangenem Prüfungstag 250 - 500
2.Zulassung eines Klassifizierungsunternehmens 200 - 500
3.Umfangreiche schriftliche Anfragen zur Zulassung von
Klassifizierungsunternehmen
bis zu 40
4.Rücknahme oder Widerruf der Zulassung eines Klassifi-
zierungsunternehmens
50 - 200
5.Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierungsunterneh-
mens
150




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