Artikel 2 - Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung (18. SeefBgVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 09.10.2009 BGBl. I S. 3582 (Nr. 70); Geltung ab 21.10.2009, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 2 Weitere Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2010 SeefBgV § 15a

§ 15a Absatz 1 der Seefischerei-Bußgeldverordnung vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1355), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2 Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 18. SeefBgVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 18. SeefBgVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 18. SeefBgVÄndV Inkrafttreten
... Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des Artikels 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2. Artikel 2 tritt am 1. Januar 2010 in ... tritt mit Ausnahme des Artikels 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2. Artikel 2 tritt am 1. Januar 2010 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
V. v. 08.07.2010 BGBl. I S. 904
Artikel 1 19. SeefBgVÄndV
... vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1355), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3582) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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