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Zitierungen von § 11 SpruchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 SpruchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SpruchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 SpruchG Beschwerde (vom 01.03.2023)
... Gegen die Entscheidungen nach § 11 findet die Beschwerde statt. Sie ist durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aktiengesetz (AktG)
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1089; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 255a AktG Gewährung zusätzlicher Aktien (vom 15.12.2023)
... der Gesellschaft binnen eines Monats nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts ( § 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes ) ausüben. (3) Anstelle zusätzlicher Aktien ist den anspruchsberechtigten ...
§ 255b AktG Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien (vom 15.12.2023)
... Aktionäre auf Gewährung zusätzlicher Aktien, der durch gerichtliche Entscheidung ( § 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes ) oder gerichtlichen Vergleich (§ 11 Absatz 2 bis 4 des Spruchverfahrensgesetzes) festgestellt ... Entscheidung (§ 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes) oder gerichtlichen Vergleich ( § 11 Absatz 2 bis 4 des Spruchverfahrensgesetzes ) festgestellt wurde; der Anspruch erlischt mit Eintragung der Durchführung der weiteren ... (§ 189 dieses Gesetzes). Wird der Anspruch durch gerichtliche Entscheidung ( § 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes ) festgestellt, kann die Sacheinlage nicht geleistet werden, bevor die Rechtskraft eingetreten ...

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 391
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... im Verfahren nach dem SpruchG lediglich ein Beschluss nach § 11 Abs. 4 Satz 2 SpruchG ergeht: Die Gebühr 13500 ermäßigt sich auf ...

Umwandlungsgesetz (UmwG)
Artikel 1 G. v. 28.10.1994 BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 16 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 72a UmwG Gewährung zusätzlicher Aktien (vom 01.03.2023)
... der Gesellschaft binnen eines Monats nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts ( § 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes ) ausüben. (3) Anstelle zusätzlicher Aktien ist den anspruchsberechtigten ... 1 und 2 Satz 1 geschuldeten Betrags nach Ablauf von drei Monaten nach Entscheidung des Gerichts ( § 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes ), 2. der Anspruch auf Gewährung einer baren Zuzahlung gemäß Absatz 3 ab ...
§ 72b UmwG Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien (vom 01.03.2023)
... Aktionäre auf Gewährung zusätzlicher Aktien, der durch gerichtliche Entscheidung ( § 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes ) oder gerichtlichen Vergleich (§ 11 Absatz 2 bis 4 des Spruchverfahrensgesetzes) festgestellt ... Entscheidung (§ 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes) oder gerichtlichen Vergleich ( § 11 Absatz 2 bis 4 des Spruchverfahrensgesetzes ) festgestellt wurde; der Anspruch erlischt mit Eintragung der Durchführung der ... (§ 189 des Aktiengesetzes). Wird der Anspruch durch gerichtliche Entscheidung ( § 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes ) festgestellt, kann die Sacheinlage nicht geleistet werden, bevor die Rechtskraft eingetreten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... der Gesellschaft binnen eines Monats nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts ( § 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes ) ausüben. (3) Anstelle zusätzlicher Aktien ist den anspruchsberechtigten ... 1 und 2 Satz 1 geschuldeten Betrags nach Ablauf von drei Monaten nach Entscheidung des Gerichts ( § 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes ), 2. der Anspruch auf Gewährung einer baren Zuzahlung gemäß Absatz 3 ... Aktionäre auf Gewährung zusätzlicher Aktien, der durch gerichtliche Entscheidung ( § 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes ) oder gerichtlichen Vergleich (§ 11 Absatz 2 bis 4 des Spruchverfahrensgesetzes) festgestellt ... Entscheidung (§ 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes) oder gerichtlichen Vergleich ( § 11 Absatz 2 bis 4 des Spruchverfahrensgesetzes ) festgestellt wurde; der Anspruch erlischt mit Eintragung der Durchführung der ... (§ 189 des Aktiengesetzes). Wird der Anspruch durch gerichtliche Entscheidung ( § 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes ) festgestellt, kann die Sacheinlage nicht geleistet werden, bevor die Rechtskraft eingetreten ...
Artikel 3 UmwRLUG Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
... Aktien gemäß § 248a des Umwandlungsgesetzes entsprechend." 12. § 11 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Ein gerichtlicher Vergleich kann auch dadurch ... der mündlichen Verhandlung gegenüber dem Gericht annehmen." 13. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Ermittlung der ... § 12 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Gegen die Entscheidungen nach § 11 findet die Beschwerde statt. Sie ist durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem ... Absatz 3 angefügt: „(3) Die Änderungen der §§ 1 bis 6c, 10a bis 13, 16 und 17 durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 13 ZuFinG Änderung des Aktiengesetzes
... der Gesellschaft binnen eines Monats nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts ( § 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes ) ausüben. (3) Anstelle zusätzlicher Aktien ist den anspruchsberechtigten ... Aktionäre auf Gewährung zusätzlicher Aktien, der durch gerichtliche Entscheidung ( § 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes ) oder gerichtlichen Vergleich (§ 11 Absatz 2 bis 4 des Spruchverfahrensgesetzes) festgestellt ... Entscheidung (§ 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes) oder gerichtlichen Vergleich ( § 11 Absatz 2 bis 4 des Spruchverfahrensgesetzes ) festgestellt wurde; der Anspruch erlischt mit Eintragung der Durchführung der weiteren ... (§ 189 dieses Gesetzes). Wird der Anspruch durch gerichtliche Entscheidung ( § 11 Absatz 1 des Spruchverfahrensgesetzes ) festgestellt, kann die Sacheinlage nicht geleistet werden, bevor die Rechtskraft eingetreten ...