§ 2 Risikoorientierung und Wesentlichkeit
1Den Grundsätzen der risikoorientierten Prüfung und der Wesentlichkeit ist Rechnung zu tragen. 2Dabei sind insbesondere die Größe des Instituts, der Geschäftsumfang, die Komplexität der betriebenen Geschäfte sowie der Risikogehalt zu berücksichtigen.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2468
Artikel 1 ZahlPrüfbVÄndV ... der Prüfung ist ein einheitlicher Prüfungsbericht zu erstellen." 4. In § 2 Satz 2 wird die Angabe „Zahlungsinstituts" durch die Angabe „Instituts" ersetzt. ...
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