Verordnung zur Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Sektor Olivenöl (MOOlÖlV k.a.Abk.)

V. v. 27.10.2009 BGBl. I S. 3679 (Nr. 72); Geltung ab 05.11.2009
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Eingangsformel
§ 1
§ 2
Schlussformel

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund

-
des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und der §§ 15, 16, 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie des § 38 Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), von denen § 6 Absatz 1, § 15 und § 38 Absatz 3 Satz 3 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2314) geändert worden sind, im Einvernehmen mit den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Technologie,

-
des § 31 Absatz 3 und des § 36 Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847):

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§ 1


§ 1 ändert mWv. 5. November 2009 OlivProdErstV OlivVermDV

Es werden aufgehoben:

1.
die Verordnung zur Durchführung der Vermarktungsvorschriften für Olivenöl vom 16. Juni 2003 (BGBl. I S. 1010), die durch Artikel 6 Absatz 12 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, und

2.
die Verordnung über Produktionserstattungen für Olivenöl vom 25. Februar 1982 (BGBl. I S. 265), die zuletzt durch Artikel 44 des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ist.

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§ 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. November 2009.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ilse Aigner



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