§ 54 Angaben bei Instituten, die das Factoring-Geschäft betreiben
Bei Instituten, die das Factoring-Geschäft betreiben, ist über die Konzentration auf eine oder wenige Anschlussfirmen oder Branchen zu berichten.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9125/a165215.htm