§ 54 - Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
Abschnitt 7 Sondergeschäfte
Unterabschnitt 4 Factoring
§ 54 Angaben bei Instituten, die das Factoring-Geschäft betreiben
Bei Instituten, die das Factoring-Geschäft betreiben, ist über die Konzentration auf eine oder wenige Anschlussfirmen oder Branchen zu berichten.
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