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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.07.2013 aufgehoben
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§ 11 - Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (InvRBV)

V. v. 16.12.2009 BGBl. I S. 3871 (Nr. 79); aufgehoben durch § 36 V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2483
Geltung ab 23.12.2009; FNA: 7612-2-5 Investmentwesen
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§ 11 Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre



Über den Inhalt nach § 44 Absatz 1 Nummer 5 des Investmentgesetzes hinaus ist bei jüngeren Sondervermögen die Wertentwicklung für die Zeit seit Auflegung anzugeben. Bei mehreren Anteilklassen ist die Wertentwicklung mindestens für die Anteilklasse mit der höchsten Gesamtkostenquote darzustellen.

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Zitierungen von § 11 InvRBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 InvRBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvRBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 InvRBV Darstellung und Inhalt
... § 10); 6. eine vergleichende Dreijahresübersicht (§ 11 ); 7. die Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen ...
§ 21 InvRBV Anhang
...  5. die vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre nach § 11 ...