Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2010 aufgehoben

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 5 Abs. 6, § 11a Abs. 6, § 57 Abs. 2, § 81c Abs. 3, § 81d Abs. 3 und § 104 Abs. 6 des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (VAG§5V k.a.Abk.)

V. v. 07.09.1994 BGBl. I S. 2398; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 27.12.2010 BGBl. I S. 2322
Geltung ab 23.09.1994; FNA: 7631-1-17 Versicherungsaufsichtsrecht
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Eingangsformel
§ 1
§ 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Abs. 6 Satz 2, § 11a Abs. 6 Satz 2, § 57 Abs. 2 Satz 2, § 81c Abs. 3 Satz 2, § 81d Abs. 3 Satz 2 und § 104 Abs. 6 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Juli 1994 (BGBl. I S. 1630) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

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§ 1



Die Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 5 Abs. 6 Satz 1, § 11a Abs. 6 Satz 1, § 57 Abs. 2 Satz 1, § 81c Abs. 3 Satz 1, § 81d Abs. 3 Satz 1 und § 104 Abs. 6 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes wird auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen übertragen.

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§ 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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