Artikel 12 - Wachstumsbeschleunigungsgesetz (WaBeG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2009 BGBl. I S. 3950, 2010 I 534; Geltung ab 31.12.2009, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 12 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes


Artikel 12 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 EEG § 66

In § 66 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:

 
„(1a) Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 im Rahmen einer modularen Anlage betrieben wurden, gelten abweichend von § 19 Absatz 1 als einzelne Anlagen. Als modulare Anlage gelten mehrere Anlagen, die

1.
aus mehreren Generatoren und

2.
jeweils einer diesen Generatoren zugeordneten Energieträgereinrichtung, insbesondere einer Einrichtung zur Erzeugung gasförmiger Biomasse oder zur Lagerung flüssiger Biomasse, bestehen und

3.
nicht mit baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind."

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Zitierungen von Artikel 12 Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 WaBeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaBeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 WaBeG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 21.04.2010)
... der Absätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 12 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. (3) Die Artikel 5 bis 8 und 14 treten am ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1061
Artikel 1 EEGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... zum Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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