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Änderung Artikel 15 Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 21.04.2010

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Artikel 15 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.04.2010 geltenden Fassung
Artikel 15 n.F. (neue Fassung)
in der am 21.04.2010 geltenden Fassung
durch B. v. 29.04.2010 BGBl. I S. 534
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Artikel 12 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.

(3) Die Artikel 5 bis 8 und 14 treten am 1. Januar 2010 in Kraft.

(Text alte Fassung) nächste Änderung

(4) Artikel 13 tritt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die hierzu erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu machen.

(Text neue Fassung)

(4) Artikel 13 tritt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die hierzu erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu machen. *)

(5) Artikel 14 tritt am 1. Juli 2010 außer Kraft.

vorherige Änderung

 



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*) Anm. d. Red.: gemäß B. v. 29. April 2010 (BGBl. I S. 534) tritt Artikel 13 am 1. Januar 2010 in Kraft.