Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkVNB k.a.Abk.)

B. v. 03.03.2010 BGBl. I S. 203 (Nr. 9); Geltung ab 09.03.2010
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 9. März 2010 ViehVerkV Anlage 8, Anlage 10, Anlage 11, Anlage 12

Auf Grund des Artikels 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 198) wird nachstehend der Wortlaut der Viehverkehrsverordnung in der vom 9. März 2010 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die am 14. Juli 2007 in Kraft getretene Verordnung vom 6. Juli 2007 (BGBl. I S. 1274, 1967),

2.
den am 1. Mai 2008 in Kraft getretenen Artikel 3 der Verordnung vom 25. April 2008 (BGBl. I S. 764),

3.
den am 23. Juni 2009 in Kraft getretenen Artikel 2 der Verordnung vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1337),

4.
den am 9. März 2010 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und alte Fassungen siehe Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)



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