Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 7 - Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Artikel 1 G. v. 16.06.1998 BGBl. I S. 1311; aufgehoben durch Artikel 12 G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1604
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 2122-5 Ärzte und sonstige Heilberufe
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§ 7 Ausschluß der Geltung des Berufsbildungsgesetzes



Auf die Ausbildungen nach diesem Gesetz findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung.



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