§ 8b - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik (HtDBwVWehrtechnikVDV)

V. v. 31.03.2010 BGBl. I S. 366 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 13 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
Geltung ab 01.12.2009; FNA: 2030-7-17-5 Beamte
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§ 8b Bestandteile des Auswahlverfahrens


§ 8b hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Das Auswahlverfahren besteht aus

1.
einem schriftlichen Teil und

2.
einem mündlichen Teil.


Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Aktualisierung der Verordnungen über den wehrtechnischen Vorbereitungsdienst V. v. 4. Juli 2024 BGBl. 2024 I Nr. 227 m.W.v. 1. Juni 2024

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Frühere Fassungen von § 8b HtDBwVWehrtechnikVDV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2024 (10.07.2024)Artikel 3 Verordnung zur Aktualisierung der Verordnungen über den wehrtechnischen Vorbereitungsdienst
vom 04.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 227

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 8b HtDBwVWehrtechnikVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8b HtDBwVWehrtechnikVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HtDBwVWehrtechnikVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 35 HtDBwVWehrtechnikVDV Aufstiegsverfahren (vom 01.06.2024)
... durchgeführt werden. Für das Auswahlverfahren gelten die §§ 6 bis 8g entsprechend. Über die Zulassung zum Aufstieg entscheidet die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Aktualisierung der Verordnungen über den wehrtechnischen Vorbereitungsdienst
V. v. 04.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 227
Artikel 3 MtDBwVVDAktV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik -
... § 8 Auswahlkommission § 8a Ergänzende Festlegungen § 8b Bestandteile des Auswahlverfahrens § 8c Schriftlicher Teil des ... Maßgeblich ist jeweils die Fassung, die bei Beginn des Auswahlverfahrens gilt. § 8b Bestandteile des Auswahlverfahrens Das Auswahlverfahren besteht aus 1. ...


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