§ 1 - Milch-Sonderprogrammgesetz (MilchSoPrG)

§ 1 Anwendungsbereich


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz dient der Durchführung eines Sonderprogramms für Milchviehhalter mit

1.
einer Grünlandprämie, die sich zusammensetzt aus

a)
einem Grundbetrag und

b)
einem Ergänzungsbetrag,

2.
einer zusätzlichen Grünlandprämie und

3.
einer Kuhprämie

nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 1 MilchSoPrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MilchSoPrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchSoPrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 MilchSoPrG Aufbringen der Mittel
... Bund trägt die Geldleistungen für die in § 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 3 genannten ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed